Arbeitszeiterfassung laut EuGH

Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil klargestellt, dass es für die Überwachung der Einhaltung von Ruhezeiten unumgänglich ist, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter(innen) genau zu erfassen.

Auch Vertrauensarbeitszeit oder im Vertrag pauschal abgegoltene Überstunden reichen nicht aus um diese Regelung zu umgehen. Die Arbeitszeiten müssen trotzdem detailiert erfasst werden.

Die Pflicht zur Dokumentation liegt hier beim Arbeitgeber.